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Garantiebedingungen

OMNI EUROPE Sp. z o.o.

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  1. Allgemeine Garantiebedingungen
    1. Das Produkt sollte innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Freigabe aus dem Lager gemäß den geltenden Normen, technischen und baurechtlichen Vorschriften und der Baupraxis installiert werden.
    2. Der Garantieschutz deckt nur Schäden ab, die auf einen Qualitätsmangel am Produkt zurückzuführen sind, das gemäß den in den Garantiebedingungen angegebenen Empfehlungen des Herstellers gelagert und gelagert wurde.
    3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch normalen Gebrauch entstehen, oder auf Schäden, die während des Transports durch den Käufer oder Dritte verursacht werden, es sei denn, die Erbringung der Transportdienstleistung wurde vom Hersteller auf dessen Gefahr in Auftrag gegeben.
    4. Die Garantie deckt Mängel ab, die mindestens 5 % der Gesamtoberfläche des beschädigten Elements ausmachen. Beschädigungen der Lackschicht sollten mit Ausbesserungslack geschützt werden. Die in Rede stehenden Schäden stellen keinen Reklamationsgrund dar.
    5. Die Garantie gilt für Produkte, die gemäß der Installationsanleitung und der Produktkarte installiert wurden.
    6. Wir empfehlen dem Käufer, alle für die Durchführung einer Investition erforderlichen Materialien im Rahmen einer Bestellung zu erwerben. Bei einer Auftragsverlängerung im Rahmen der gleichen Investition kann es zu unterschiedlichen Farbtönen und Strukturen kommen, die außerhalb des Einflussbereichs des Herstellers liegen und keinen Reklamationsgrund darstellen.
    7. Wir haften nicht für Schäden, die am Eigentum des Käufers oder Dritter entstehen, mit Ausnahme des Artikels, für den die Garantie gewährt wurde.
    8. Die Haftung des Herstellers ist auf den Wert der reklamierten mangelhaften Ware beschränkt.
    9. Überprüfen Sie vor der Installation die Farbtöne, die Vollständigkeit und die visuelle Beurteilung der einzelnen Elemente des Zaunsystems. Eventuelle Unstimmigkeiten müssen vor der Installation gemeldet werden.
    10. Die empfohlene Betriebstemperatur für die Verarbeitung und Montage des Produkts sollte nicht unter 0° C liegen.
    11. Zum Schneiden von Produktelementen ist die Verwendung von Werkzeugen, die einen thermischen Effekt (plötzlichen Temperaturanstieg) verursachen, z. B. Winkelschleifer, nicht akzeptabel. Dadurch wird die organische und metallische Beschichtung beschädigt, was den Korrosionsprozess in Gang setzt. Erhitzte Späne, die unter der Scheibe hervorgeschleudert werden, fallen auf die Oberfläche des Produkts und verursachen durch die Verschmelzung mit der Farbe Korrosionsherde. Daher wird die Verwendung von Reibungsvorrichtungen in der Nähe von Produktlagerbereichen nicht empfohlen. Geeignete Werkzeuge hierfür sind eine Vibrationsschere oder ein Metallschneider. Bitte achten Sie darauf, dass die zur Montage verwendeten Werkzeuge in gutem Zustand sind und keine Schäden am Material verursachen.
    12. Der Hersteller erlaubt Abweichungen von den Nennmaßen, die ±1 % nicht überschreiten.
    13. Eine Reklamation sollte spätestens 14 Tage nach der Entdeckung des Mangels oder des dadurch verursachten Mangels eingereicht werden, andernfalls droht der Verlust der Garantie. Offensichtliche Mängel müssen vor der Montage des Zaunsystems gemeldet werden. Durch die Verwendung eines defekten Produkts können sich die Reparaturkosten erhöhen, für die der Hersteller nicht verantwortlich ist. Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung eines fehlerhaften Produkts entstehen.
    14. Technologische Löcher ermöglichen die Ableitung von Wasser aus den Elementen des Zaunsystems. Das aus ihnen austretende Wasser (rostfarben) kann zu Flecken auf dem Untergrund und dem Gehweg führen, die keinen Reklamationsgrund darstellen.
    15. Die aktuelle Montageanleitung, Transport-, Lager- und Wartungsanleitung sowie die Produktkarte sind integraler Bestandteil der Garantiebedingungen.
    16. Der Hersteller behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, mit Ausnahme wesentlicher Designänderungen.
    17. Torantriebe fallen nicht unter diese Garantie. Detaillierte Garantiebedingungen für die Maschine finden Sie in der Garantiekarte des Herstellers.
  2. Garantiezeit
    1. Der Hersteller gewährt eine 2-jährige Garantie auf die ordnungsgemäße Funktion und Perforation von Zaunsystemen, einschließlich Spannweiten, Toren und Pforten, die in der Klassifizierung C1-C3 gemäß EN ISO 12944-2 verwendet werden, vorausgesetzt, dass das Produkt verwendet und installiert wird gemäß der Installationsanleitung und der Produktkarte, vorbehaltlich Abschnitt I 1 der Garantiebedingungen.
  3. Garantieleistungen
    1. Der Umfang der Haftung des Herstellers im Rahmen der Garantie umfasst nur die Lieferung eines mangelfreien Produkts an den Käufer oder die Rückerstattung des Verkaufspreises für ein Produkt mit Mängeln unter Berücksichtigung des Wertverlusts des Produkts im Verhältnis zur Nutzungsdauer bei gleichzeitiger Verpflichtung des Käufers zur Rückgabe des mangelhaften Produkts. Die Wahl der Art und Weise der Schadensabwicklung liegt im Ermessen des Herstellers. Andere Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
    2. Die Gewährung einer Garantie schließt die Haftung des Herstellers aus der Garantie aus. Die Garantie für die verkauften Konsumgüter schließt die Rechte des Verbrauchers im Sinne von Artikel 22 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht aus, beschränkt sie nicht und setzt sie auch nicht aus.
    3. Wenn es notwendig ist, ein defektes Element des Zaunsystems zu demontieren, liegt diese Verpflichtung beim Käufer.
    4. Der Hersteller haftet nicht für direkte oder indirekte Verluste oder zusätzliche Schäden, die aus dem von der Garantie abgedeckten Mangel resultieren. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund eines Sachmangels nach Lieferung der Ware, mit Ausnahme von Schäden am Produkt selbst, sind ausgeschlossen.
    5. Der Hersteller legt innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde schriftlich oder telefonisch seinen Standpunkt zur Annahme der Beschwerde sowie die Art und Weise und die Grundsätze ihrer Anerkennung dar und legt im Falle einer Ablehnung eine Stellungnahme vor dem Käufer die Gründe für eine solche Entscheidung mitzuteilen. Wenn ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, kann die Bearbeitungszeit der Beschwerde auf 90 Tage verlängert werden. Eine unberechtigte Reklamation kann dazu führen, dass dem Kunden die Kosten des Reklamationsverfahrens in Rechnung gestellt werden.
    6. Eine notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der Käufer einen Kaufbeleg (Rechnung) für die Dauer der Garantie aufbewahrt. Das Fehlen eines Kaufbelegs führt zur Ablehnung von Ansprüchen im Rahmen dieser Garantie (fehlende Formalisierung der Reklamation).
    7. Bei Annahme der Reklamation beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen und wird nicht verlängert.
    8. Der Käufer ist verpflichtet, für eine sichere Besichtigung des Grundstücks durch den Vertreter des Herstellers zu sorgen. Sollte eine Untersuchung des gemeldeten Mangels nicht möglich sein, behält sich der Hersteller das Recht vor, die gemeldete Mängelrüge unberücksichtigt zu lassen.
  4. Ausschlüsse
    1. Die Garantie gilt nicht für ein Produkt, das in einer Entfernung von weniger als 5 km von der Meeresküste entfernt installiert wurde.
    2. Die Garantie gilt nicht, wenn das Produkt aggressiven Substanzen und Chemikalien, Ruß, Asche, Zement, Streusalz, von Straßen gekratztem Schnee, Kupfer und von der kupferbeschichteten Oberfläche tropfenden Flüssigkeiten sowie einer Reaktion damit ausgesetzt ist andere Strukturelemente und korrodierte Elemente.
    3. Die Garantie deckt keine Mängel an Produkten ab, die auf unsachgemäßen Transport, Zuschnitt, Montage, Verwendung oder Wartung sowie auf biologischen Bewuchs (z. B. Moos, Algen), mechanische Schäden, Feuer und andere Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.
    4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Veränderungen des Glanzes, des Farbtons und der Farbintensität, auf Schmutz und atmosphärische Verunreinigungen sowie auf mechanische Schäden, bei denen Lackkorrekturen auf unsachgemäße Weise oder unter Verwendung anderer als der vom Hersteller empfohlenen Materialien vorgenommen wurden. Die Beurteilung der ästhetischen Werte erfolgt nach der Reinigung der Produktoberfläche. Eine Alterung der Farbtöne aufgrund äußerer Einflüsse ist zulässig.
    5. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Unebenheiten und Rauheiten in der Struktur der Lackoberfläche. Dies ist ein normales Phänomen, das sich aus dem Herstellungsprozess ergibt.
    6. Die Garantie gilt nicht für das Produkt, das bei Temperaturen unter -30 °C und über +50 °C betrieben wird.
    7. Ein Produkt mit Montagespuren ist von der Rückgabe ausgeschlossen.
    8. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Korrosion und Delaminierung von Schnittkanten (einschließlich Werkskanten) und solchen, die bei der Verarbeitung und Montage entstehen (z. B. Montagelöcher usw.) innerhalb eines Abstands von 10 mm von der Schnittkante.
    9. Die Garantie gilt nicht für das Innere des Produkts und die inneren Teile der Quer- und Längsfalten.
    10. Das Auftreten von Schäden an der Produktoberfläche infolge unsachgemäßer Lagerung, Montage oder mangelnder Wartung sowie mechanische Beschädigungen bilden die Grundlage für die Abweisung der Reklamation.
    11. Die Garantie erstreckt sich nicht auf bewegliche und Verschleißteile, z. B. Griff, Scharnier, Bolzen, Einsatz, Wagen, Rollen usw. Für Verbindungselemente (z. B. Bolzen, Schrauben, Nieten, Klammern) gilt eine verkürzte Garantie von bis zu 2 Jahre.< /li>
    12. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die bestimmungswidrig verwendet werden.
    13. Bei Verwendung von Ersatzteilen anderer Hersteller entfällt die Gewährleistung.
    14. Die Garantie gilt nicht für Produkte, die von anderen Unternehmen als dem Garantiegeber verarbeitet oder verändert wurden.
    15. Sobald das Produkt freigegeben wurde, ist der Hersteller nicht für etwaige Mängel oder Schäden verantwortlich. Grundlage für eine Reklamation bezüglich Transport- oder Produktschäden ist das zum Zeitpunkt der Lieferung erstellte und vom Fahrer und Käufer unterzeichnete Schadensprotokoll.
  5. Transport und Lagerung
    1. Das Zaunsystem sollte mit besonderer Vorsicht verwendet werden. Wenn Sie die Elemente übereinander oder auf der Oberfläche bewegen, kann die Lackschicht beschädigt werden.
    2. Die Werksverpackung dient nur zum Schutz des Produkts während des Transports. Das Produkt sollte nicht in einer Transportverpackung gelagert werden. Bei der Lagerung ist ein Abstand der Zaunelemente vom Boden von mindestens 30 cm erforderlich. Lagern Sie das Produkt an einem trockenen und luftigen Ort mit einem Gefälle, das einen freien Wasserabfluss ermöglicht. Das gelagerte Produkt erfordert regelmäßige Inspektionen und eine visuelle Beurteilung, um Verbrennungen oder andere Schäden auszuschließen. Die maximale Lagerzeit des Produkts unter Einhaltung aller in den Garantiebedingungen genannten Bedingungen beträgt sechs Monate ab dem Datum der Freigabe des Produkts aus dem Lager des Herstellers.
    3. Das Produkt sollte an einem trockenen Ort mit konstanter Temperatur gelagert und vor übermäßiger Luftfeuchtigkeit und Lufttemperaturschwankungen geschützt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann es zu Schäden an der Lackierung kommen. Das Produkt sollte isoliert von aggressiv reagierenden Materialien gelagert werden, ohne es direkter Sonneneinstrahlung und Wasser auszusetzen (Verbrühungsgefahr).
    4. Wenn das Produkt für kurze Zeit im Freien gelagert werden muss (z. B. während Montagearbeiten), sollten die Produktelemente schräg aufgestellt werden, damit Feuchtigkeit ungehindert von ihren Oberflächen entweichen kann.
    5. Stellen Sie sicher, dass die gesamte Oberfläche der Produktelemente während der Lagerung trocken ist.
  6. Wartung
    1. Um die Lackbeschichtung im bestmöglichen Zustand zu halten, sollten Sie das Produkt während der gesamten Garantiezeit systematisch waschen und warten und es vor Kontakt mit korrosiven Materialien oder starken Verunreinigungen schützen.
    2. Unerwünschte Veränderungen im Aussehen oder in der Qualität des Produkts können durch die Einwirkung besonders rauer oder erschwerter klimatischer Bedingungen wie hohe UV-Strahlung, direkten Kontakt mit Streusalz, von der Straße gekratzten Schnee usw. entstehen.
    3. Achten Sie nach Abschluss der Installation besonders auf Oberflächenschäden und entfernen Sie sämtliche Feilspäne, Nieten, Schrauben und diversen Bauschutt.
    4. Entdeckte Korrosionsstellen sollten sofort mit einer Schicht Schutzfarbe geschützt werden.
    5. . Es wird empfohlen, das Produkt nach einem Jahr Gebrauch zu überprüfen, um den Grad der Abnutzung der Elemente festzustellen, etwaige Schäden festzustellen und Schmutz und Ablagerungen zu entfernen. Es wird auch empfohlen, Schmutzstellen, die nicht auf natürliche Weise gereinigt werden (durch abfließendes Wasser), z. B. mit einer weichen Bürste zu reinigen. Waschen Sie das Produkt nicht mit einem Hochdruckreiniger. Die Häufigkeit des Waschens und Wartens des Produkts sollte von der Verschmutzungsrate, der Art der Ablagerungen und der Umgebung, in der es verwendet wird, abhängen. Für die Reinigung und Pflege sollten nur nicht aggressive Reinigungsmittel (z. B. Seife oder Feinspülmittel) und Konservierungsmittel verwendet werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Durchführung der Wartungsarbeiten zu dokumentieren und auf Verlangen des Herstellers einen Nachweis über deren Abschluss vorzulegen. Es wird empfohlen, Wartungsarbeiten von Unternehmen durchführen zu lassen, die sich professionell mit dieser Art von Aufgaben befassen.
    6. Blätter, Gras, Erde und andere Gegenstände sollten von der Oberfläche des Produkts entfernt werden.
    7. Reinigen Sie Orte, an denen sich Schmutz und Ablagerungen ansammeln und an denen das Produkt nicht regelmäßig durch Regen abgewaschen wird.
    8. Bewegliche Elemente von Toren und Pforten, z. B. Scharniere, Führungsrollen, Laufwagen, sollten nicht mit Fett oder anderen Konservierungsmitteln geschützt werden, da diese Elemente mit abgedeckter Lagertechnologie hergestellt werden und keine Schmierung benötigen. Die Nichtbeachtung dieser Empfehlung kann zum Festfressen von Lagern und Führungen durch anhaftenden Staub verschiedener Art führen.
  7. Schlussbemerkungen
    1. Die Kosten für die Behebung von Fehlern und Mängeln, die nicht unter die Garantie fallen, trägt der Käufer.
    2. Wenn vor der Installation ein Mangel festgestellt wird, der die Grundlage für die Einreichung einer Reklamation darstellt, trägt der Hersteller nicht die Kosten für die Demontage und den erneuten Zusammenbau des Produkts, falls dies zur Beseitigung des Mangels erforderlich ist.